homeoffice steuer was kommt nach der pauschale

Homeoffice Steuer – Was kommt nach der Pauschale?

Homeoffice Steuer – Was kommt nach der Pauschale?

Mit der Homeoffice-Pauschale hat die Bundesregierung eine unbürokratische Lösung gefunden, Mitarbeiter:innen zu vergüten die, aufgrund der Pandemie, spontan in das heimische Büro wechseln mussten. Aber wie sieht es mit der Steuer beim Thema Homeoffice nach 2021 aus? Was kann ich absetzen und wo gibt es Vergünstigungen? Wir haben die Infos für euch zusammengefasst!

Die Homeoffice-Pauschale

Falls ihr es noch nicht gehört habt: Die Homeoffice-Pauschale ist eine Steuerpauschale, bei der Arbeitnehmer:innen 5 Euro pro Tag im Homeoffice bekommen. Allerdings maximal 600 Euro im Jahr und zunächst befristet auf 2020 und 2021. Ab nächstem Jahr entfällt diese Regelung also wieder.

Was von meinem Homeoffice kann ich von der Steuer absetzen?

Wie wir nicht müde werden zu erwähnen, kann ein Homeoffice überall in der Wohnung Gestalt annehmen. Die Bundesregierung sieht das leider etwas anders. Um steuerrechtliche Vorteile geltend zu machen, müssen strenge Anforderungen erfüllt werden. So etwa muss für die Arbeit von zuhause, ein durch eine Tür abgetrennter Raum vorhanden sein. Dieser darf lediglich zu 10 % privat genutzt werden. Daher darf sich auch keine Einrichtung in dem Raum befinden, die privaten Zwecken dient, wie etwa Bett oder Kleiderschrank. Die Büroeinrichtung hingegen, also Schreibtisch, Schreibtischstuhl und Co, könnt ihr in voller Höhe absetzen. Denn diese können dem Arbeitszimmer eindeutig zugeordnet werden.

Wieso bringt ein abgetrenntes Zimmer Steuervorteile und der Schreibtisch im Wohnzimmer nicht? Die Begründung liegt in dem Urteil des Bundesfinanzhofs, aus dem Jahr 2016. Hier wurde entschieden, dass sich so eine Arbeitsecke „nicht objektiv überprüfen lasse“. Es fehlt also die klare Grenze zwischen beruflicher und privater Nutzung.

Wie viel Geld kann ich in der Steuererklärung gelten machen?

Im Normalfall könnt ihr bis höchstens 1250 € pro Jahr von der Steuer fürs Homeoffice absetzen. Natürlich nur, wenn eure Kosten auch tatsächlich so hoch sind. Diese Kosten setzen sich zusammen aus der Miete, den Strom und Heizkosten. Im Gegensatz zu den Büromöbeln aber nur anteilig.

Auch wichtig ist, dass die 1250 € personenbezogen sind. Soll heißen: Wenn ihr zwei Büros zuhause habt, bleibt der Höchstsatz trotzdem gleich. Dafür könnt ihr aber, wenn ihr zu zweit im gleichen Büro arbeitet, auch beide die 1250 € beanspruchen!

Übrigens: Falls das Homeoffice den Mittelpunkt eurer Tätigkeit bildet , wie etwa bei freien Journalisten, Fotografen oder Schriftstellern, könnt ihr euer Homeoffice sogar unbegrenzt absetzen.

Wie berechne ich den Betrag?

Um herauszufinden, wie viel ihr von euren Kosten absetzen könnt, müsst ihr einfach nur ausrechnen wie viel Fläche von eurer Wohnung das Arbeitszimmer prozentual ausmacht.
Mit folgender Formel geht das ganz leicht:

Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Arbeitszimmeranteil in Prozent

Wenn eure Wohnung also 100 m² hat und euer Arbeitszimmer 10 m², dann könnt ihr 10 % eurer Miet- und Nebenkosten für euer Homeoffice absetzen.

Bewusstsein schaffen!

Das Thema ist leider zu komplex, um es in einem Artikel in seiner Vollständigkeit zu behandeln. Aber vielleicht konnten wir ja den ein oder anderen von euch darauf hinweisen, dass er sich auch für seine Zeit im Homeoffice etwas zurückholen kann. Denn was für Dienstwagen oder bei der Pendlerpauschale längst gang und gäbe ist, fliegt beim Thema Homeoffice noch immer unter dem Radar. Umso wichtiger ist es jetzt weiter zu diskutieren, damit das Homeoffice als selbstverständlicher und gleichwertiger Teil der Arbeitswelt wahrgenommen wird!

Habt ihr noch andere Tipps für Steuervorteile im Homeoffice? Schreibt sie uns gerne in die Kommentare oder als Mail!

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