Homeoffice vs mobiles Arbeiten

Homeoffice ist nicht gleich mobiles Arbeiten

Homeoffice ist nicht gleich mobiles Arbeiten

Seit dem Start der Corona Pandemie kommt wirklich niemand mehr um das Thema herum. Auch wenn schon vorher eine deutliche Entwicklung zu sehen war, beschäftigt sich spätestens jetzt absolut jeder Arbeitergeber und Arbeitnehmer mit dem Thema:

Homeoffice, beziehungsweise mobiles Arbeiten. Aber wie heißt es denn jetzt eigentlich richtig? Gibt es Unterschiede oder sind die beiden Begriffe doch synonym? Denn wer im Homeoffice arbeitet, der arbeitet doch eigentlich auch mobil, oder?

Tatsächlich gibt es eine klare Abgrenzung bei diesen beiden Begriffen, sowohl in der Definition, als auch rechtlich. Denn beide bringen verschiedene Privilegien für den Arbeitnehmer und verschiedene Pflichten für den Arbeitgeber mit sich.

Fangen wir doch mit der Definition an:

Homeoffice

Mit Homeoffice, auch Telearbeitsplatz oder Teleheimarbeit genannt, ist die Erbringung der Arbeitsleistung an einem extra dafür eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, in der Regel in den eigenen vier Wänden, gemeint.  

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Abstands- und Sicherheitsstandards entspricht wie der Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeit von diesem Platz aus zu verrichten. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese beinhaltet zum Beispiel die Flächen DIN 4543 Teil 1, welche Abstandsflächen und Tischgrößen regelt, oder die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), welche auf Ausrichtung und Abstände der technischen Ausstattung achtet.

Ziel ist es, den Arbeitnehmer an der Betriebsstätte oder zu Hause vor Gefahren zu schützen. Es geht darum, den Arbeitnehmer durch Vorsorge vor Schäden zu bewahren. 

Ergonomische Empfehlungen sind hier ein wesentlicher Bestandteil, um langfristigen Problemen vorzubeugen. Der Unternehmer hat die Fürsorgepflicht und sollte den Arbeitsplatz regelmäßig durch eine Gefährdungsbeurteilung (Artikel der BWG Hamburg) überprüfen lassen. Dies ist in Zeiten, in denen man sich in den eigenen vier Wänden vor Viren schützen möchte, nur bedingt möglich.

Mobiles Arbeiten

Unter mobilem Arbeiten ist die Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu verstehen. Hier stellt der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz, sondern mobile Endgeräte zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss nicht unbedingt von zuhause arbeiten, muss aber seine Erreichbarkeit sicherstellen.  

Man sieht schnell die offensichtlichen Unterschiede: die Flexibilität des Arbeitsplatzes und die Kosten für den Arbeitgeber. Aber wie steht es um die weniger präsenten Dinge wie Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und Datenschutz?

Arbeitsschutz

Beim Arbeitsschutz bringt das Homeoffice einige Herausforderungen mit sich. Grundsätzlich muss es nämlich den gleichen Sicherheitsstandard wie das Büro erfüllen.

Dies umfasst übrigens auch den Datenschutz; der Arbeitgeber muss auch hier für geeignete Schutzvorkehrungen sorgen. Gerade bei der mobilen Arbeit an öffentlichen Plätzen wie Cafés oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Gefahr für Verstöße sehr groß.

Am einfachsten ist es, wenn all diese Fragen vorher in einer Betriebsvereinbarung geklärt werden. Die agentur mark hat dazu einen sehr ausführlichen Leitfaden erstellt, der einen Schritt für Schritt durch die Erstellung einer solchen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiternehmer führt.

Arbeitszeit

Auch bei den Arbeitszeiten gibt es keine gravierenden Unterschiede. In beiden Fällen muss sich an die Schutzvorschriften, wie z.B. 11 Stunden Ruhezeit, gehalten werden. Dies gestaltet sich aber unter anderem schwierig, wenn etwa beim mobilen Arbeiten zu unterschiedlichen Zeitzonen gearbeitet wird, aber trotzdem an Konferenzen teilgenommen werden soll.

Was eignet sich für mich?

Welche Art der Arbeit gewählt wird, hängt stark von den persönlichen Umständen ab.

Sowohl Homeoffice als auch mobiles Arbeiten bringen Vor- und Nachteile mit sich. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Wer sich nur den Weg zur Arbeit sparen möchte und sehr auf die Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien bedacht ist, der ist wohl mit der Variante Homeoffice  besser bedient. Sicherlich ist die Definition mobiles Arbeiten aber für den Arbeitgeber aktuell noch kosteneffektiver, denn es müssen keine Möbel und Beleuchtung gestellt, bzw. gewartet und überprüft werden. Außerdem ermöglicht das mobile Arbeiten mehr Flexibilität bei Einsatz und Rekrutierung von neuen Arbeitskräften. 

Wir dürfen gespannt sein, was sich die Politik zum Thema Homeoffice Richtlinien noch einfallen lässt. Wird es bald doch ein Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten geben?

Bis es soweit ist zeigen wir euch in diesem Beitrag, wie ihr euer Homeoffice erfolgreich umsetzen könnt!

Das letzte Kommentar und 19 weitere Kommenar(e) müssen genehmigt werden.
2 Kommentare
  1. Christian Regenbrecht
    Christian Regenbrecht sagte:

    Liebes Homeoffice-Blog Team,
    liebes StoreR Team,

    herzlichen dank für diesen Beitrag. Das hat mir als „Chef“ nochmal sehr geholfen dem Team zu vermitteln, dass nicht alles was sie unter „Home Office“ subsumieren, auch Home Office ist. Die meisten bei uns wünschen sich mobiles Arbeiten – also die maximale Flexibilität und Entscheidungsfreiheit. Da ist es einfach richtig und wichtig zu unterscheiden. Gerne lese ich mehr solcher Beiträge mit Realitätsbezug.

    Antworten
  2. lina
    lina sagte:

    whoah this blog is wonderful i really like reading your articles. Keep up the great paintings! You realize, a lot of people are hunting round for this info, you could help them greatly.

    Antworten

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