Corona-Notbremse: Kommt jetzt die bundesweite Homeoffice Pflicht?

Corona-Notbremse: Kommt jetzt die bundesweite Homeoffice Pflicht?

Update 23.11.2021:

Nachdem Ende Juni die Homeoffice-Pflicht mit dem Ende der Corona Notbremse ausgelaufen ist, wurden heute neue Regelungen bezüglich der Heimarbeit beschlossen. Aufgrund rasant ansteigender Corona Neuinfektionen, hat die Ampelkoalition neue Maßnahmen beschlossen. Hierzu hat SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Obwohl es „Homeoffice-Pflicht“ genannt wird, gibt es sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen gewissen Handlungsspielraum:

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern das Arbeiten aus dem heimischen Büro anbieten, sofern dem „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Wie diese Gründe ausgelegt werden, bleibt Interpretationssache.

Arbeitnehmer sind zwar verpflichtet das Angebot zum Homeoffice anzunehmen aber nur, solange „ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“ Diese Gründe können etwa Lärmstörungen, räumliche Enge oder unzureichende Arbeitsausstattung sein.

Zusätzlich sollen diejenigen ohne Möglichkeit auf Homeoffice, durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz geschützt werden. Bedeutet: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen.

Diese Regelungen gelten ab dem 23.11.2021

Ursprünglicher Beitrag:

Bestimmt hast du schon von der neu beschlossenen, bundesweiten Corona-Notbremse gehört. Diese sieht auch einige neue Maßnahmen für Arbeitgeber und -nehmer vor. Aber ist auch die Homeoffice Pflicht davon betroffen? Wird sie verlängert oder sogar verschärft? Die kurze Antwort: Nein, nach heutigem Wissensstand läuft die aktuelle Homeoffice Pflicht wie geplant bis zum 30. April, aber trotzdem gibt es einige wichtige Beschlüsse.

Falls du, verständlicherweise, keine Lust auf dauernd schlechte Nachrichten hattest und deswegen nicht weißt worum es gerade geht – hier eine kurze Zusammenfassung:

Aufgrund der weiter rasant steigenden Corona-Fälle und den damit ebenfalls steigenden Inzidenzwerten (Infizierungen pro 100.000 Einwohner), hat der Bundestag eine bundesweit einheitliche Notbremse beschlossen. Damit die Bundesregierung diese Maßnahme in ganz Deutschland durchsetzen kann, wird eine Änderung am Infektionsschutzgesetz vorgenommen.

Wofür dann dieser Beitrag?

„Aber wenn sich beim Thema Homeoffice gar nichts ändert, warum schreibt ihr dann einen Artikel darüber?!“ Naja, zum einen um dich zu informieren, dass sich nichts ändert. Außerdem fällt unser Stichwort trotzdem noch einmal.

Denn das Kabinett hat beschlossen, dass ab einer Inzidenz von 100 alle Betriebe verpflichtet sind, allen Beschäftigen die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Für Arbeitnehmer mit vielen persönlichen Kontakten sollen es sogar zwei sein. Dieses Testangebot zu stellen, ist für den Arbeitgeber verpflichtend, es anzunehmen für den Arbeitnehmer allerdings nicht.

Des Weiteren zeigt Berlin, dass die Landesregierungen auch ohne bundesweite Homeoffice Pflicht eine Menge Handlungsspielraum haben. So sind dort seit einigen Wochen alle privaten- und öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet ihre Büros zu maximal 50% aus zu lasten. Hier ist zwar nicht explizit vom Homeoffice die Rede, allerdings ist das für die andere Hälfte der Belegschaft die logische Konsequenz. Falls du davon betroffen bist, kannst du dir in unserem Blog Tipps zum Begrünen deines Homeoffice holen!

Die Notbremse zusammengefasst

Und wenn wir jetzt schon mal dabei sind, können wir auch den Rest der Neuerungen kurz zusammenfassen. Wir starten direkt  mal mit dem wohl kontroversesten Punkt:

  • Die Ausgangssperre: Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangssperren von 22 – 5 Uhr. Natürlich gibt es hier einige Ausnahmen, wie (leider) der Weg zur Arbeit und medizinische Notfälle.
  • Alle Geschäfte müssen schließen, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen und Gartenmärkte.
  • Alle Dienstleistungen mit körperlicher Nähe sind verboten. Ausgenommen sind solche, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseure.
  • Die Schulen und Kitas dürfen nur bis zu einer Inzidenz von 165 offen bleiben. Bis dahin dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen. Auch das Lehrpersonal muss sich testen.
  • Für private Kontakte gilt: höchstens ein Haushalt und eine weitere Person.

Wann und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt bleibt abzuwarten und selbstverständlich kann sich bis dahin noch viel ändern. Denk deshalb bitte daran, dich bei offiziellen und vertrauenswürdigen Quellen zu informieren:

Robert Koch Institut

Bundesregierung

Quellen:

www.waz.de

www.berlin.de

www.bundesregierung.de

Sollte es eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zum Homeoffice geben?
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4 Kommentare
  1. Isabella
    Isabella sagte:

    Ich finde, das ist ein schwieriges Thema. Ich persönlich bin seit einigen Monaten im Homeoffice und mir fällt absolut die Decke auf den Kopf. Ich würde so gerne mal wieder ins Büro gehen und einfach rauskommen. Am liebsten würde ich ins Ausland fliegen und von dort aus mein Homeoffice machen, weil ich merke wie daheim die Produktivität leidet. Ich habe letzte Woche einen Artikel gelesen, dass sich zb die Kanaren perfekt zum Homeoffice eignen und seitdem kann ich ungefähr an nichts anderes mehr denken haha 😀 (https://www.bigkarriere.de/ratgeber/arbeitswelt/goodbye-deutschland falls ihr auch eine große Portion Fernweh wollt ;-D )Ich will einfach mal wieder eine andere Umgebung um mich herum haben. Ich glaube dann wäre auch die Arbeitsmotivation und dementsprechend die Ergebnisse wieder deutlich besser.
    Aber trotz alledem bin ich doch der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn die Leute zur Zeit im Homeoffice sind. Es geht darum, die Zahlen runterzubringen und dann macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, wenn alles zugesperrt ist, man sich mit keinem treffen darf, aber die Leute teilweise studenlang in großen Gruppen in den Büros sitzen. Daher ganz klar meine Meinung: auch wenn ich liebend gern wieder ins Büro gehen würde, sollten wir noch ein paar Wochen durchhalten, alle von zuhause aus arbeiten und dann hoffentlich bald wieder zur Normalität zurückkehren.
    LG Isabella

    Antworten
    • Franziska Sticht
      Franziska Sticht sagte:

      Hallo Isabella,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Es interessiert uns immer sehr wie sich die aktuelle Situation auf unsere Leser auswirkt und wie sie dazu stehen.
      Halte weiter durch und bleib gesund!

      Antworten
  2. Greift bei mir die Notbremse
    Greift bei mir die Notbremse sagte:

    Danke für die Übersicht! Ich habe eine Website gefunden, auf der geprüft werden kann, ob die Notbremse im Landkreis greift oder nicht und weil ich es immer für umständlich hielt die Werte der letzten Tage aufzuarbeiten, fand ich das sehr hilfreich.
    LG

    Antworten

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